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   FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00   

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FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00 (https://dejure.org/2003,14603)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.2003 - IV 280/00 (https://dejure.org/2003,14603)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 2003 - IV 280/00 (https://dejure.org/2003,14603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung eines Steuerbescheides im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zustellung eines Steuerbescheides im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Entrichtung von Einfuhrabgaben für unversteuerte und unverzollte Zigaretten; Wirksamkeit der Zustellung eines Steuerbescheids im Ausland; Zustellungsersuchen an litauische Behörden; Anforderungen an Zustellungsnachweis; Heilung eines Zustellungsmangels; ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Zustellung eines Steuerbescheides im Ausland:

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 21.05.1997 - VII S 37/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat in Gang gesetzt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris; BFH, Urteil vom 9.3.1976 - VII R 102/75 -, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.7.1996 - 6 K 1301/96 -, juris; BGH, Beschluss vom 22.11.1995 - XII ZB 163/95 -, juris; BSG Beschluss vom 21.9.1981 - 9 BV 218/81 -, juris; Tipke/Kruse, a.a.O., § 55 FGO , Rdnr. 9).

    Deshalb sind Sprachschwierigkeiten des Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris; BGH, Beschluss vom 22.11.1995 - XII ZB 163/95 -, juris; Tipke/Kruse, a.a.O., § 55 FGO , Rdnr. 9).

    Freilich hat auch ein Beteiligter, der der Amtssprache deutsch nicht mächtig ist, die ihm in eigener Sache obliegenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen, d.h. sich in angemessener Zeit eine Übersetzung des ihm zugehenden amtlichen Schriftstücks zu verschaffen und dann entsprechend zu reagieren (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris).

  • BGH, 22.11.1995 - XII ZB 163/95

    Zustellung eines Urteils an eine im Ausland lebende Partei; Übersetzung in die

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat in Gang gesetzt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris; BFH, Urteil vom 9.3.1976 - VII R 102/75 -, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.7.1996 - 6 K 1301/96 -, juris; BGH, Beschluss vom 22.11.1995 - XII ZB 163/95 -, juris; BSG Beschluss vom 21.9.1981 - 9 BV 218/81 -, juris; Tipke/Kruse, a.a.O., § 55 FGO , Rdnr. 9).

    Deshalb sind Sprachschwierigkeiten des Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris; BGH, Beschluss vom 22.11.1995 - XII ZB 163/95 -, juris; Tipke/Kruse, a.a.O., § 55 FGO , Rdnr. 9).

  • BFH, 09.03.1976 - VII R 102/75

    Rechtsbehelfsbelehrung in deutscher Sprache - Ausländer - Rechtsbehelfsfrist -

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat in Gang gesetzt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris; BFH, Urteil vom 9.3.1976 - VII R 102/75 -, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.7.1996 - 6 K 1301/96 -, juris; BGH, Beschluss vom 22.11.1995 - XII ZB 163/95 -, juris; BSG Beschluss vom 21.9.1981 - 9 BV 218/81 -, juris; Tipke/Kruse, a.a.O., § 55 FGO , Rdnr. 9).

    Denn auch ohne dass er den Inhalt kennt, muss der Adressat eines amtlichen Schriftstückes damit rechnen, dass die Behörde mit dem Schriftstück einen Anspruch gegen ihn geltend macht oder eine Sanktion gegen ihn verhängt und gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Schriftstücks eine Frist in Lauf gesetzt wird, innerhalb derer der Betroffene sich gegen die Verfügung wenden kann und zur Vermeidung von Nachteilen wenden muss (vgl. BFH, Urteil vom 9.3.1976 - VII R 102/75 -, juris).

  • BFH, 29.03.1990 - V R 19/85
    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Dass zu einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist auch eine ausreichende, für den Beteiligten verständliche Belehrung über den Fristbeginn gehört, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BFH, Urteil vom 20.2.2001 - IX R 48/98 -, juris; BFH, Beschluss vom 30.8.1995 - V B 72/95 -, juris; BFH, Urteil vom 29.3.1990 - V R 19/85 -, juris).

    Dem Adressaten des Bescheides muss aber jedenfalls eine abstrakte Belehrung anhand des Gesetzeswortlauts über die vorgeschriebene Anfechtungsfrist gegeben werden, wobei die konkrete Berechnung des Fristablaufes freilich der eigenen Verantwortlichkeit des Rechtsschutzsuchenden überlassen bleibt (vgl. BFH, Urteil vom 29.3.1990 - V R 19/85 -, juris; BFH, Urteil vom 18.7.1986 - III R 216/81 -, juris).

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 48/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anfechtung - Rechtsirrtum -

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Dass zu einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist auch eine ausreichende, für den Beteiligten verständliche Belehrung über den Fristbeginn gehört, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BFH, Urteil vom 20.2.2001 - IX R 48/98 -, juris; BFH, Beschluss vom 30.8.1995 - V B 72/95 -, juris; BFH, Urteil vom 29.3.1990 - V R 19/85 -, juris).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 16/95

    Notwendiger Inhalt einer ausgehängten Benachrichtigung über öffentliche

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Vielmehr muss die Bescheinigung der ersuchten Behörde sowohl Auskunft über den Zeitpunkt der Zustellung als auch darüber geben, an wen und in welcher Form das zuzustellende Schriftstück übergeben worden ist; fernerhin muss sie auch den Nämlichkeitsnachweis erbringen, also die zugestellte Sendung konkretisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.5.1999 - 3 C 7/98 -, juris; BFH, Urteil vom 25.10.1995 - I R 16/95 -, juris).
  • BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Auch scheidet eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 VwZG a.F. auf die Einspruchsfrist des § 355 Abs. 1 AO ersichtlich aus (vgl. für den Widerspruch OVG Münster, Urteil vom 26.9.1994 - 22 A 2426/94 -, juris; BVerwG, Urteil vom 9.7.1986 - 2 CB 5.85 - Engelhardt/App, Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - Verwaltungszustellgesetz, 4. Auflage, Anm. 3. b) zu § 9 VwZG ).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 7.98

    Zustellung im Ausland; Zustellung durch Konsularbeamte.

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Vielmehr muss die Bescheinigung der ersuchten Behörde sowohl Auskunft über den Zeitpunkt der Zustellung als auch darüber geben, an wen und in welcher Form das zuzustellende Schriftstück übergeben worden ist; fernerhin muss sie auch den Nämlichkeitsnachweis erbringen, also die zugestellte Sendung konkretisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.5.1999 - 3 C 7/98 -, juris; BFH, Urteil vom 25.10.1995 - I R 16/95 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1994 - 22 A 2426/94

    Wahrung der Widerspruchsfrist; Zulässigkeitsvoraussetzung; Zusammengefaßter

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Auch scheidet eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 VwZG a.F. auf die Einspruchsfrist des § 355 Abs. 1 AO ersichtlich aus (vgl. für den Widerspruch OVG Münster, Urteil vom 26.9.1994 - 22 A 2426/94 -, juris; BVerwG, Urteil vom 9.7.1986 - 2 CB 5.85 - Engelhardt/App, Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - Verwaltungszustellgesetz, 4. Auflage, Anm. 3. b) zu § 9 VwZG ).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 1.94

    Bevollmächtigter eines Wehrpflichtigen - Entgegennahme von Zustellungen -

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00
    Diese umfasste indes bei objektiver Würdigung ihres Wortlauts und unter Berücksichtigung der auch im öffentlichen Recht anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 1/94 -, juris) nicht auch die Zustellung von Steuerbescheiden.
  • BFH, 18.07.1986 - III R 216/81

    Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen einen

  • BFH, 06.03.1990 - VII R 132/87

    Anforderungen an Zulässigkeit der Abweisung eines Einspruch gegen einen

  • BFH, 30.08.1995 - V B 72/95

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist zur

  • BSG, 21.09.1981 - 9 BV 218/81
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.07.1996 - 6 K 1301/96
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 11 K 2208/17

    Anforderungen an den Nachweis einer Zustellung im Ausland im Sinne des § 9 VwZG

    Nach Auffassung des Senats darf sich die Bescheinigung der ersuchten Behörde über eine Zustellung im Ausland nicht auf die Feststellung der erfolgten Zustellung beschränken, sondern sie muss jedenfalls Auskunft über den Zeitpunkt der Zustellung sowie darüber geben, an wen und in welcher Form das zuzustellende Schriftstück übergeben worden ist (so auch BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 3 C 7/98, BVerwGE 109, 115; FG Hamburg, Urteil vom 24. September 2003 - IV 280/00, EFG 2004, 164 sowie FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 1988 - 15 K 259/86 U, EFG 1988, 267 jeweils zu § 14 Abs. 4 VwZG a.F.; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 9 VwZG Rn. 41).
  • FG Hamburg, 24.11.2016 - 4 K 143/16

    Verfristeter Einspruch gegen Einfuhrabgabenbescheid und unwirksame Klagerhebung

    Ein Hinweis auf die Möglichkeit, gemäß § 87 Abs. 4 AO Einspruch auch in einer fremden Sprache einzulegen, bedurfte es nicht (ausführlich FG Hamburg, Urt. v. 24.09.2003, IV 280/00, juris Rn. 27).

    Bei Verständigungsschwierigkeiten muss der Betroffene nämlich darlegen, dass er sich nach Erhalt eines amtlichen Schriftstücks in angemessener Zeit um eine Übersetzung bemüht hat (FG Hamburg, Urt. v. 24.09.2003, IV 280/00, juris Rn. 31 m. w. N.).

  • FG Hamburg, 13.05.2013 - 4 K 189/12

    Zoll: Klage nach unzulässigem Einspruch

    Abgesehen davon sind Sprachschwierigkeiten eines Beteiligten zwar bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen, die Klägerin hat jedoch nicht vorgetragen, dass sie die ihr bei Erhalt eines amtlichen Schriftstückes obliegende Sorgfaltspflicht erfüllt hat, sich in angemessener Zeit um eine Übersetzung des Schreibens zu bemühen, um darauf gegebenenfalls reagieren zu können (vgl. zu dieser Anforderung BFH, Beschluss vom 21.05.1997, VII S 37/96, FG Hamburg, Urteil vom 24.09.2003, IV 280/00).
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